Unsere Schutzbereiche – Biotope

Die neuen Golfregeln ab 2019 geben uns die Möglichkeit zu einer veränderten Gestaltung unserer Schutzbereiche.

Den Begriff Biotop im Sinn der Golfregeln konnten wir bisher nicht anwenden, da es sich bei unseren „Biotopen“ nicht um geschützte Bereiche auf Grund einer behördlichen Anordnung handelt, sondern „nur“ um Flächen, die wir selbst aus Gründen des Naturschutzes schonen wollen.

 

Solche Flächen mussten deshalb um ein Betreten untersagen zu können als „Aus“ gekennzeichnet werden. Im kommenden Jahr gibt es sogenannte  „Penalty Areas“ die als „No Play Areas“ ausgewiesen werden können. Dies wollen wir uns zu Nutze machen.

 

Sämtliche „Biotope“ werden dann „No Play Areas“ die wie seitliches Wasser behandelt werden. Es wird also unter Hinzurechnung eines Strafschlages ein Ball wie bisher bei einem seitlichen Wasserhindernis ins Spiel gebracht, ohne das der Spieler die Option erhält den Ball zu spielen wie er liegt. Damit können wir das Betreten der Schonflächen wirksam verbieten.

 

Im Sinn der Biotop Vernetzung wird es uns auch möglich sein, angrenzende Flächen in die Reglung einzubeziehen. Zwischen Bahn 14 und 15 entsteht damit eine große Schonfläche die eine hindernisfreie Anbindung der Wasserflächen an die Gehölze aufweisen wird. Dies ermöglicht Kleinsäugern, Reptilien und Vögeln eine ungestörte Entwicklung. Siehe hierzu den Beitrag, Biotopvernetzung, Biotopverbünde in der Rubrik Golf und Natur.

 

Um dies umzusetzen ist es erforderlich weiße Pfähle mit grünen Kappen rot zu streichen und mit grünen Kappen zu versehen und in anderen Bereichen Pfähle zu versetzen. Dies erfordert Zeit die unsere Mitarbeiter die mit Notbewässerungen ausgelastet sind jetzt nicht haben.

 

Es gilt weiße Pfähle mit grünen Kappen kennzeichnen „Aus“ (an Bahn 15 weist eine Linie den weiteren Verlauf der Grenze aus) und grüne Pfähle haben keine Bedeutung!

Ingo Bollow