Teilweise Videoüberwachung auf der Driving Range und im Flur vor dem Sekretariat

Auf dem Gelände der Driving Range (Ein­fahrt zur Range, Abschlagboxen, Ballautomat, Weg zum Tunnel) und im Flur vor dem Sekretariat sind vereinzelt Videokameras im Einsatz, da dies zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine Anhaltspunkte be­stehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Bei der Videoüberwachung dieser Bereiche stehen insbesondere der Schutz von Leben, Ge­sundheit, Eigentum oder Freiheit von dort anwesenden Personen im Vordergrund.

Der Umstand der Beobachtung, der Name und die Kontaktdaten der Verantwortlichen werden durch geeignete Maßnahmen vor Ort deutlich dargestellt.

 

Die Daten werden spätestens nach 48 Stunden gelöscht, wenn kein Grund für die weitere Verwendung besteht. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur weiterverarbeitet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten er­forderlich ist. Wenn Videoaufzeichnungen ausgewertet oder weiter gespeichert werden sol­len, dann erfolgt dies durch den lt. Vereinsregister vertretungsberechtigten Personenkreis.

Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, so besteht die Pflicht zur Information der betroffenen Person über die Verarbeitung gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO.